Die Verwendung von Schutzausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der Bundesregierung zur dauerhaften Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland. Nun sollen vor allem innovative Wege zur Produktion von Masken & Co weiter vorangetrieben und insbesondere die Produktion im Mittelstand an deutschen Standorten gefördert werden.
163 Mio. Euro stehen bis 2025 bereit
Insgesamt stehen für den Zeitraum bis 2025 rund 163 Mio. Euro an Fördervolumen zur Verfügung. Ziel der neuen Förderrichtlinie des BMWi ist es, entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Schutzausrüstung Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit zu setzen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten am Standort Deutschland zu leisten. Mit dieser Fördermaßnahme sollen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt, die verstärkte Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie mit wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt und gestärkt werden.
Das Programm adressiert insbesondere folgende Förderschwerpunkte:
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 15 bis 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Für KMU sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben im Einzelfall zu einem höheren Prozentsatz förderfähig (bis zu 80 bzw. bis zu 100 %).
Der genaue Wortlaut der Förderrichtlinie finden Sie hier.
Nähere Informationen zu diesem und weiteren Programmen der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus von Produktionskapazitäten für persönliche Schutzausrüstung in Deutschland sind zu finden unter: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/Fragmente/arbeitsstab-produktion.html