News

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Bildgeführte Diagnostik und Therapie – Neue Wege in der Intervention“

14.11.2017

1 Förderziel und Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will mit dem Fachprogramm Medizintechnik die Innova­tionskraft der deutschen Medizintechnik stärken und zugleich die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Branche am Standort Deutschland ausbauen. Es leitet sich aus den zentralen Handlungsempfehlungen des Nationalen Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ ab und ist in die Hightech-Strategie sowie in das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung eingebettet. Das Fachprogramm Medizintechnik zielt darauf ab, innovative Ansätze aus der Forschung schneller in die Gesundheitsversorgung zu bringen. Erreicht werden soll dies durch eine versorgungs- und industrieorientierte Innovationsförderung im Dienste der Patienten. Die vorliegende Förderrichtlinie ist Teil der Handlungsfelder „Patientennutzen“ und „Innovationstreiber“ des Fachprogramms. Im Fokus befinden sich Versorgungspfade von hoher gesundheitsökonomischer Relevanz mit dem Ziel, minimalinvasive bildgesteuerte Eingriffe für Diagnostik und Therapie noch stärker in das Versorgungsumfeld zu integrieren. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die nachhaltige Stärkung der Unternehmen am Markt durch die standortbezogene Umsetzung der Ergebnisse in innovative Produkte aus dem Bereich der Medizintechnik angestrebt.

1.1 Zuwendungszweck

Bildgebende Verfahren haben sich in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt. Sie bilden nicht nur einen sehr wichtigen Bestandteil in der klinischen Diagnostik, sondern immer häufiger auch in der Therapiedurchführung. Bildgeführte minimalinvasive Interventionen haben sich gegenüber offenen Eingriffen zunehmend durchgesetzt und sind in einigen Bereichen bereits fest etabliert. In der Gefäßtherapie gehören bildgeführte Interventionen zur Behandlung von Gefäßverengungen und Gefäßverschlüssen zur Standardtherapie. In der Kardiologie werden vermehrt Patienten mit interventionellen Eingriffen versorgt (z. B. Transkatheter-Aortenklappenimplantationen), im Bereich der interventionellen Onkologie sind lokal-ablative Verfahren zur Behandlung bei Tumoren und Metastasen auf dem Vormarsch. In anderen Versorgungsbereichen stehen diese Verfahren jedoch noch am Anfang.

Die Vorteile bildgeführter minimalinvasiver Interventionen im Vergleich zu offenen, invasiven Eingriffen sind für die Patienten kürzere Krankenhausaufenthalte, Senkung der Vollnarkoseraten, geringere Risiken, weniger Schmerzen und kürzere Rekonvaleszenzzeiten. Für ältere, multimorbide Patienten eröffnet sich die Chance zu einer Versorgung durch schonendere, sichere Eingriffe.

Mit dieser Fördermaßnahme soll eine anwendungsnahe und am medizinischen Bedarf ausgerichtete Forschung und Entwicklung unterstützt werden mit dem Ziel, durch bildgeführte minimalinvasive Interventionen bestehende Diagnostik- und Therapieoptionen weiter zu verbessern und auszubauen, um die Vorteile dieser Eingriffe für noch mehr Patienten nutzbar zu machen.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF.

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Zuwendungen werden auf Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a bis d AGVO der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Euro­päischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14. Juni 2017 (ABl. L 156 vom 20.6.2017, S. 1) gewährt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche Vorhaben der Forschung und Entwicklung (FuE) in Form von Verbundprojekten, in denen die Erarbeitung von neuen, marktfähigen, medizintech­nischen Lösungen angestrebt wird.

Es sollen neue oder verbesserte Versorgungsoptionen ermöglicht werden, die insbesondere Krankheitsbilder adressieren, die bisher entweder durch offene Eingriffe oder invasive Verfahren versorgt oder systemisch therapiert werden. Dabei sollen die Möglichkeiten der medizinischen Bildverarbeitung und Visualisierung für Planung und Durchführung der minimalinvasiven Eingriffe genutzt werden. Idealerweise ermöglicht die Bildunterstützung die bessere Nutzung der minimalinvasiven Zugangswege, um eine deutliche Reduktion der Invasivität des Eingriffs zu bewirken, oder bereits bestehende minimalinvasive Eingriffe zu verbessern (z. B. erhöhte Präzision, geringerer Zeitaufwand, geringeres Risiko). Diagnostik, Interventionsplanung und -durchführung sollen dabei idealerweise aufeinander aufbauen und einen einheitlichen Versorgungsprozess definieren. [...]

Quelle: Bekanntmachung des BMBF vom 23. Oktober 2017; Bundesanzeiger vom 10. November 2017

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie unter www.bmbf.de/foerderungen.